Neuregelungen im Zahlungsverkehr Seit 13.01.2018 ist die EU-Zahlungsdienstrichtlinie 2015/2366 in Kraft und es gelten u.a. folgende neue Regelungen: -
Für ausgehende Fremdwährungszahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist nur mehr das Spesenkennzeichen „SHA –Spesenteilung“ gesetzlich erlaubt. Hinweis: Angelieferte Fremdwährungszahlungen mit dem Spesenkennzeichen „OUR – Spesenfrei für den Begünstigten“ werden von der Bank auf „SHA“ abgeändert. -
Valutagleiche Gutschrift von Fremdwährungseingängen Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n KundenberaterIn. |